Mietpreise Duisburg 2026: Angebot, Mietspiegel und Jobcenter-Grenze
Wohnungen mit 45 bis 75 m² werden in Duisburg im Median für 8,50 €/m² kalt angeboten; die mittlere Hälfte der 2.299 Inserate liegt zwischen 7,47 und 10,00 €/m² (12.07.2026 bis 10.10.2026). Der Qualifizierter Mietspiegel Duisburg 2026 weist für eine 60-m²-Referenzwohnung (Baujahr 1965) eine ortsübliche Vergleichsmiete von 5,82 bis 7,32 €/m² aus (Mittel 6,54 €/m²); das Jobcenter übernimmt für eine Person bis zu 446,00 € brutto kalt bei 50 m².
Angebotsmiete und Mietspiegel
| Wohnfläche | Angebot Median | Angebot P25–P75 | Inserate | Mietspiegel Mittel | Mietspiegel unten–oben |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 45 m² | 10,21 €/m² | 8,49–12,66 | 430 | 6,83 €/m² | 6,08–7,65 |
| 45 bis unter 75 m² | 8,50 €/m² | 7,47–10,00 | 2.299 | 6,54 €/m² | 5,82–7,32 |
| ab 75 m² | 8,51 €/m² | 7,41–10,45 | 1.124 | 6,38 €/m² | 5,68–7,15 |
Angebotsmieten sind Nettokaltmieten je m² aus Wohnungsinseraten; P25–P75 ist die mittlere Hälfte der Inserate.
Die Mietspiegel-Werte gelten für eine Referenzwohnung mit 40, 60 bzw. 85 m², Baujahr 1965, Wohnlage „C“, ohne Zu- und Abschläge für Ausstattung. Grundlage ist der Qualifizierter Mietspiegel Duisburg 2026 (qualifizierter Mietspiegel, gültig vom 01.02.2026 bis 31.01.2028). Ihre eigene Wohnung kann je nach Lage, Ausstattung und Modernisierung deutlich abweichen.
Jobcenter-Grenze (KdU)
Bis zu diesen Beträgen übernimmt das Jobcenter in Duisburg die Miete als angemessene Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II). Grundlage: Duisburger Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft, gültig ab 01.08.2025.
| Haushalt | Höchstbetrag brutto kalt | Wohnfläche | €/m² bei voller Fläche |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 446,00 € | 50 m² | 8,92 €/m² |
| 2 Personen | 538,20 € | 65 m² | 8,28 €/m² |
| 3 Personen | 644,00 € | 80 m² | 8,05 €/m² |
| 4 Personen | 776,15 € | 95 m² | 8,17 €/m² |
Brutto kalt ist nicht netto kalt. Die Jobcenter-Grenze umfasst die Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten (ohne Heizung). Angebotsmieten und Mietspiegel oben sind Nettokaltmieten. Für den Vergleich ziehen Sie von der Grenze die kalten Betriebskosten der Wohnung ab.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
- Mietpreisbremse: gilt nicht. Duisburg steht nicht in der Mieterschutzverordnung NRW. Die Miete bei Neuvermietung ist nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % gebunden.
- Kappungsgrenze: 20 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB).
Geprüft am 05.10.2026, gültig bis 31.12.2029. Quelle: Mieterschutzverordnung NRW.
Datenbasis und Methodik
- Zeitraum
- 12.07.2026 bis 10.10.2026
- Quellen
- Immowelt, ImmoScout24, Kleinanzeigen (189 Abrufe)
- Inserate
- 6.987 erfasst, 6.624 nach Plausibilitätsfilter, 3.853 nach Dublettenbereinigung
- Stand
- 10.10.2026 (Methodik-Version 1)
Ausgewertet werden Mietwohnungsinserate der genannten Portale aus den 90 Tagen bis zum Stichtag. Je Inserat zählt die jüngste Beobachtung im Zeitraum. Inserate ohne Kaltmiete oder Wohnfläche, mit weniger als 15 oder mehr als 250 m² oder mit weniger als 3 bzw. mehr als 40 €/m² fallen heraus, ebenso Inserate, die laut Titel möbliert, auf Zeit, als WG-Zimmer oder zur Untermiete angeboten werden: Diese Wohnungsarten erfasst kein Mietspiegel. Inserate mit gleicher Kaltmiete, Fläche und Postleitzahl zählen als eine Wohnung.
Je Größenklasse stehen Median sowie unteres und oberes Quartil (P25, P75) der Nettokaltmiete je m². Eine Klasse mit weniger als 30 Inseraten wird nicht ausgewiesen. Veröffentlicht werden nur diese Kennzahlen, keine einzelnen Inserate.
Die Mietspiegel-Spanne ist für die Referenzwohnung mit dem Mietspiegel der Stadt berechnet. Bei Städten mit Wohnlagen gilt die mittlere Lage, gemessen am Median aller Lagen.
Wichtig: Angebotsmieten sind keine ortsübliche Vergleichsmiete. Sie zeigen, was bei Neuvermietung verlangt wird, nicht was in bestehenden Mietverhältnissen gezahlt wird, und begründen keine Mieterhöhung. Dafür brauchen Sie etwa den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB).
Quellen und weiterlesen
- Mietspiegel: Qualifizierter Mietspiegel Duisburg 2026
- KdU-Richtlinie: Duisburger Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft
- Mietpreisbremse und Kappungsgrenze: Mieterschutzverordnung NRW
- Angebotsmieten: eigene Auswertung von Immowelt, ImmoScout24, Kleinanzeigen
- Mietspiegel: die ortsübliche Vergleichsmiete richtig ermitteln
- Mietpreisbremse: die zulässige Miethöhe berechnen
Mietpreise in anderen Städten
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