Mietpreise | Stand 10.10.2026

Mietpreise Hagen 2026: Angebot, Mietspiegel und Jobcenter-Grenze

Wohnungen mit 45 bis 75 m² werden in Hagen im Median für 7,49 €/m² kalt angeboten; die mittlere Hälfte der 340 Inserate liegt zwischen 6,73 und 8,49 €/m² (12.07.2026 bis 10.10.2026). Das Jobcenter übernimmt für eine Person bis zu 423,50 € brutto kalt bei 50 m².

Angebotsmiete und Mietspiegel

Angebotsmiete und Mietspiegel in Hagen je Wohnungsgröße, €/m² kalt
Wohnfläche Angebot Median Angebot P25–P75 Inserate Mietspiegel Mittel Mietspiegel unten–oben
unter 45 m² 9,50 €/m² 7,66–12,00 49 nicht anwendbar: Hagen: Eine Stufe der Gruppe „ausstattung“ muss gesetzt sein
45 bis unter 75 m² 7,49 €/m² 6,73–8,49 340 nicht anwendbar: Hagen: Eine Stufe der Gruppe „ausstattung“ muss gesetzt sein
ab 75 m² 7,71 €/m² 6,70–8,68 179 nicht anwendbar: Hagen: Eine Stufe der Gruppe „ausstattung“ muss gesetzt sein
Mietpreise Hagen: Angebot und Mietspiegel je WohnungsgrößeAngebotsmieten und Mietspiegel in Hagen je Wohnungsgröße, in Euro je Quadratmeter kalt. unter 45 m²: Angebot Median 9,50 €/m², mittlere Hälfte 7,66 bis 12,00 €/m²; Mietspiegel: nicht anwendbar. 45 bis unter 75 m²: Angebot Median 7,49 €/m², mittlere Hälfte 6,73 bis 8,49 €/m²; Mietspiegel: nicht anwendbar. ab 75 m²: Angebot Median 7,71 €/m², mittlere Hälfte 6,70 bis 8,68 €/m²; Mietspiegel: nicht anwendbar.unter 45 m²Mietspiegel: nicht anwendbar45 bis unter 75 m²Mietspiegel: nicht anwendbarab 75 m²Mietspiegel: nicht anwendbar6 €7 €8 €9 €10 €11 €12 €13 €Kaltmiete in €/m²
Angebotsmiete: mittlere Hälfte der Inserate (P25 bis P75), Strich = MedianMietspiegel: Spanne der Referenzwohnung (unten bis oben), Strich = Mittelwert

Angebotsmieten sind Nettokaltmieten je m² aus Wohnungsinseraten; P25–P75 ist die mittlere Hälfte der Inserate.

Jobcenter-Grenze (KdU)

Bis zu diesen Beträgen übernimmt das Jobcenter in Hagen die Miete als angemessene Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II). Grundlage: Jobcenter Hagen, angemessene Kosten (Stand der Seite 21.08.2026), gültig ab 21.08.2026.

KdU-Grenzen in Hagen nach Haushaltsgröße
Haushalt Höchstbetrag brutto kalt Wohnfläche €/m² bei voller Fläche
1 Person 423,50 € 50 m² 8,47 €/m²
2 Personen 506,00 € 65 m² 7,78 €/m²
3 Personen 619,50 € 80 m² 7,74 €/m²
4 Personen 743,50 € 95 m² 7,83 €/m²

Brutto kalt ist nicht netto kalt. Die Jobcenter-Grenze umfasst die Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten (ohne Heizung). Angebotsmieten und Mietspiegel oben sind Nettokaltmieten. Für den Vergleich ziehen Sie von der Grenze die kalten Betriebskosten der Wohnung ab.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

  • Mietpreisbremse: gilt nicht. Hagen steht nicht in der Mieterschutzverordnung NRW. Die Miete bei Neuvermietung ist nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % gebunden.
  • Kappungsgrenze: 20 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB).

Geprüft am 05.10.2026, gültig bis 31.12.2029. Quelle: Mieterschutzverordnung NRW.

Datenbasis und Methodik

Zeitraum
12.07.2026 bis 10.10.2026
Quellen
ImmoScout24, Kleinanzeigen (4 Abrufe)
Inserate
779 erfasst, 725 nach Plausibilitätsfilter, 568 nach Dublettenbereinigung
Stand
10.10.2026 (Methodik-Version 1)

Ausgewertet werden Mietwohnungsinserate der genannten Portale aus den 90 Tagen bis zum Stichtag. Je Inserat zählt die jüngste Beobachtung im Zeitraum. Inserate ohne Kaltmiete oder Wohnfläche, mit weniger als 15 oder mehr als 250 m² oder mit weniger als 3 bzw. mehr als 40 €/m² fallen heraus, ebenso Inserate, die laut Titel möbliert, auf Zeit, als WG-Zimmer oder zur Untermiete angeboten werden: Diese Wohnungsarten erfasst kein Mietspiegel. Inserate mit gleicher Kaltmiete, Fläche und Postleitzahl zählen als eine Wohnung.

Je Größenklasse stehen Median sowie unteres und oberes Quartil (P25, P75) der Nettokaltmiete je m². Eine Klasse mit weniger als 30 Inseraten wird nicht ausgewiesen. Veröffentlicht werden nur diese Kennzahlen, keine einzelnen Inserate.

Die Mietspiegel-Spanne ist für die Referenzwohnung mit dem Mietspiegel der Stadt berechnet. Bei Städten mit Wohnlagen gilt die mittlere Lage, gemessen am Median aller Lagen.

Wichtig: Angebotsmieten sind keine ortsübliche Vergleichsmiete. Sie zeigen, was bei Neuvermietung verlangt wird, nicht was in bestehenden Mietverhältnissen gezahlt wird, und begründen keine Mieterhöhung. Dafür brauchen Sie etwa den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB).

Quellen und weiterlesen

Mehr zum Thema

Mietpreise in anderen Städten

Sie vermieten selbst? Der Ratgeber Wohnung vermieten führt von der Miethöhe über das Inserat bis zum Mietvertrag.